Bereitstellung „wie besehen“, ohne Zusage für Vollständigkeit/Fehlerfreiheit aller Fälle.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Kardinalpflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, zwingendes Recht.